In Brandenburg gilt für die übernächste Landtagswahl eine verpflichtende Quotierung für die Landeslisten der Parteien. Spätestens seit diesem überraschenden Vorstoß wird besonders hitzig über den Sinn und Unsinn von Quoten für Parlamente gestritten.
Kein Parité-Gesetz ohne Grundgesetzänderung
100 Jahre nachdem Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen durften, hat der Landtag von Brandenburg ein Parité-Gesetz beschlossen, das auf eine geschlechtergerechte Zusammensetzung des Parlaments hinwirken soll. Auch andernorts überlegt man, wie sich die Frauenquote in den Parlamenten steigern lässt. Dieser Beitrag stellt unterschiedliche Parité-Regelungen dar (I.) und argumentiert, dass das brandenburgische Vorhaben den Wahlrechtsgrundsätzen und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes zuwiderläuft und daher nicht ohne Grundgesetzänderung zu verwirklichen ist (II.).