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Zur Geschäftsordnung

Rechtsfragen fragmentierter Parlamente

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Kategorie: Allgemein

Veröffentlicht am 1. Okt 201814. Okt 2018

Unsouveränes Ausnahmedenken Die AfD will Art. 18 GG erweitern – aber warum nur?

Mit dem Antrag, Art. 18 GG um das Grundrecht aus Art. 4 Abs. 2 GG zu erweitern, macht die AfD sinnlose Symbolpolitik und versäumt, sich um drängende Fragen der Sicherheitspolitik zu kümmern.

Prof. Dr. Julian Krüper
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Veröffentlicht am 30. Jul 2018

Vom Nutzen einer Hintertür zum Verschließen des Zugangs Kritik an einer verbindlichen Mindestsperrklausel für die Europawahl

Der Ausgangspunkt: Demokratie à l’Européenne

Die Europäische Union versteht sich als Wertegemeinschaft (Art. 2; 6; 7 EUV). Zu den Werten, die ihr zugrunde liegen und deren Wahrung zugleich von den Mitgliedstaaten eingefordert wird, zählt Weiterlesen

PD Dr. Michael Lysander Fremuth
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Veröffentlicht am 11. Jul 2018

Zum Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs vom 4. Juli 2018 (VerfGH 79/17) oder: Nach dem Streit ist vor dem Streit

Am 4. Juli 2018 wurde das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs über die Äußerungsbefugnisse eines Regierungsmitglieds in einer parlamentarischen Fragestunde verkündet. Die Sachverhaltsdarstellung und eine Entscheidungsprognose finden sich Weiterlesen

Dr. David Kuch
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Neuerdings sind im Deutschen Bundestag sechs Fraktionen und sieben Parteien vertreten, ebenso in manchen Landtagen. Diese organisatorische Fragmentierung und ideologische Polarisierung stellt die Gewährleistung der parlamentarischen Arbeitsfähigkeit vor große Herausforderungen, im Bundestag wie in den Landtagen. Es ist das Ziel des Projekts „Zur Geschäftsordnung“, diese Herausforderungen aus verfassungsrechtlicher und verfassungspolitischer Perspektive kritisch zu begleiten.

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