Der Verfassungsstaat des Grundgesetzes ist nicht reich an großen Gesten und starken Ritualen. Meist übt er sich in protestantischer Bescheidenheit und gibt auch wichtigen Ereignissen die Anmutung unaufgeregter Routine. Ausnahmen davon sind selten.
Rechtsfragen fragmentierter Parlamente
Der Verfassungsstaat des Grundgesetzes ist nicht reich an großen Gesten und starken Ritualen. Meist übt er sich in protestantischer Bescheidenheit und gibt auch wichtigen Ereignissen die Anmutung unaufgeregter Routine. Ausnahmen davon sind selten.