Auch im "Europawahljahr" 2019 werden die europäischen Parteien kaum öffentlich wahrgenommen. Rechtlich gesehen sind sie aber bereits sehr viel unabhängiger von ihren nationalen Mitgliedsparteien, als es den Anschein haben mag. Dies hat das Gericht der EU (EuG) in einer kürzlich zur mittelbaren Parteienfinanzierung ergangenen Entscheidung bekräftigt. Dieses Urteil lädt dazu ein, die unionsverfassungsrechtliche Stellung der europäischen Parteien und die politischen Realitäten in den Blick zu nehmen.
Populismus als Prozessstrategie Anmerkung zum Urteil des EuG vom 19. Juni 2018, Rs. T-86/17 (Le Pen / Europäisches Parlament)
Mit Urteil vom 19. Juni 2018 hat das Gericht der Europäischen Union