100 Jahre nachdem Frauen in Deutschland zum ersten Mal wählen durften, hat der Landtag von Brandenburg ein Parité-Gesetz beschlossen, das auf eine geschlechtergerechte Zusammensetzung des Parlaments hinwirken soll. Auch andernorts überlegt man, wie sich die Frauenquote in den Parlamenten steigern lässt. Dieser Beitrag stellt unterschiedliche Parité-Regelungen dar (I.) und argumentiert, dass das brandenburgische Vorhaben den Wahlrechtsgrundsätzen und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes zuwiderläuft und daher nicht ohne Grundgesetzänderung zu verwirklichen ist (II.).
Von Mehrheiten und Minderheiten – Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz billigt die Besetzung der Landtagsausschüsse
Wie dürfen parlamentarische Mehrheiten mit der Minderheit umgehen? Anlässlich eines Streits um die Besetzung von Landtagsausschüssen hat der Rheinland-Pfälzische Verfassungsgerichtshof zu